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Öffentlich-Rechtliches-Dienstverhältnis

Alle Tätigkeiten bei einer Bundesbehörde, der Länder, Gemeindeverbänden, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, werden als Öffentlich Rechtliches Dienstverhältnis bezeichnet. Personen in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis bekommen vom Versicherer meist einen gesonderten Beamtentarif angeboten. Dieser weicht durch den Beamtenrabatt vom Standardtarif ab.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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