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Übergangsleistung

Ein Begriff aus der Privaten-Unfallversicherung.

Folgende Voraussetzungen für den Erhalt der Übergangsleistung müssen erfüllt sein:

  • Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt, nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.
  • Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden.
  • Die Übergangsleistung ist spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei dem Versicherer geltend gemacht worden.

Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Siehe auch Private Unfallversicherung.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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