Versicherung - Definition und Erklärung Beamtenrabatt

Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und gleichgestellte Berufsgruppen erhalten in den privaten Sachversicherungssparten einen besonderen Rabatt. Mehr unter Beamtentarif.

Datum der letzten Änderung: 28.03.2006

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