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Beginn Versicherungsschutz

Den Beginn des Versicherungsschutzes bezeichnet man auch als materieller Versicherungsbeginn. Zum Zeitpunkt des materiellen Beginns, beginnt auch die Leistungspflicht der Versicherung.

Siehe auch Formeller Beginn

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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