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Bewegliche Sachen

Bewegliche Sachen“ ist vom Begriff her der Sachversicherung (z. B. Hausratversicherung) zuzuordnen. Versicherungstechnisch sind jene Sachen, die weder Gebäude- noch Grundstücksbestandteil sind und ohne Anwendung von Gewalt frei bewegt werden können, gemeint.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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