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Deckungskapital

Als Deckungskapital eines Lebensversicherungsvertrages bezeichnet man die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert (auch Rückvergütung genannt) ausbezahlt. Zum Rückkaufswert, der sich aus dem Deckungskapital mit einem üblichen geringen Kostenabschlag (Stornoabzug) ergibt, kommen noch die Überschussanteile hinzu.

Handelt es sich um fondsgebundene Versicherungen ergibt sich das Deckungskapital aus dem Wert der Fondsanteile.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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