Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragenAnbieter Erstinformation

Drohnen-Allgefahrenversicherung

Als Allgefahrenversicherung wird eine Sachversicherung bezeichnet, die einen umfassenden Schutz gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust einer versicherten Sache bietet. Eine Drohne ist somit gemäß dem Allgefahrenversicherungsvertrag gegen alle unvorhersehbar von außen einwirkende Gefahren die zur Beschädigung oder Zerstörung der Drohne führen versichert. Voraussetzung ist, dass zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes stets alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Zu den versicherten Sachschäden zählen:

Die Allgefahren-Versicherung ist eine besonders weitgehende Form der Versicherungsdeckung. Wie im Versicherungsvertrag beschrieben wird die Drohne gegen alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. In den gängigen Versicherungsbedingungen werden üblicher Weise nur die versicherten Gefahren beschrieben. In der Allgefahrenversicherung ist es genau umgekehrt: Hier sind alle Gefahren mitversichert, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen sind. Ausschlüsse und nicht versicherte Gefahren sind bei der Allgefahrenversicherung in den “Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen” und evtl. auch in den “Besonderen Versicherungs-Bedingungen” zur Elektronikversicherung definiert sein.

Weitergehende Informationen dazu befinden sich unter www.drohnen-versicherung.com

Datum der letzten Änderung: 11.09.2020


Begriffe aus dem Index: D