Versicherung - Definition und Erklärung Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl und die dazugehörigen Gefahren Vandalismus und Raub sind ein Bestandteil der Hausratversicherung.

Im Rahmen der Hausratversicherung (VHB 2003) wird der Einbruchdiebstahl wie folgt definiert:

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt (entwendet),

Datum der letzten Änderung: 10.02.2006

Begriffe aus dem Index: E

Google
Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragen