Versicherung - Definition und Erklärung Einwirkungsschaden

Der Einwirkungsschaden ist den Sachversicherungen (z. B. Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung) zuzuordnen. Er ist ein Schaden, der aufgrund einer direkten oder unmittelbaren Einwirkung der versicherten Gefahr entsteht.

Datum der letzten Änderung: 06.03.2006

Begriffe aus dem Index: E

Google
Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragen