Die Elementarschadenversicherung ist separat als Ergänzung zur Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
Entschädigungsleistungen werden für versicherte Sachen erbracht, die durch
- Überschwemmung des Versicherungsortes
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- und evtl. Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt wurden.
Datum der letzten Änderung: 10.02.2006
Begriffe aus dem Index: E
- EU-Rentenbescheid
- Eigentum
- Eigentumswechsel Gebäudeversicherung
- Einbruchdiebstahl
- Einmalbeitrag
- Einwirkungsschaden
- Einzel-Unfallversicherung
- Einzelfahrerrabatt
- Einzugsermächtigung
- Elektronikversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Elementarversicherung
- Elternzeit
- Endalter
- Entfernungspauschale
- Entschädigungsleistung
- Erhöhungsoption
- Erlebensfallversicherung
- Ersatzleistung
- Erstbesitzerrabatt
- Erstes Risiko
- Erstprämie
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Erziehungsurlaub
- Explosion