Versicherung - Definition und Erklärung Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist separat als Ergänzung zur Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung abzuschließen.

Entschädigungsleistungen werden für versicherte Sachen erbracht, die durch

zerstört oder beschädigt wurden.

Datum der letzten Änderung: 10.02.2006

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