Versicherung - Definition und Erklärung Erlebensfallversicherung

Die Erlebensfallversicherung sieht vor, dass der Versicherungsnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt (Endalter) eine Leistung in Form einer Erlebensfallsumme von der Versicherung erhält. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer diesen Zeitpunkt persönlich erlebt. Die Erlebensfallversicherung ist eine häufig vorkommende Variante der allg. Lebensversicherung bzw. der gemischten Lebensversicherung.

Datum der letzten Änderung: 01.03.2006

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