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Fotovoltaikversicherung

Fotovoltaikanlagen sind heutzutage technisch zuverlässig, jedoch stellen Betriebsschäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Die fachgerechte Installation und Wartung kann sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Deshalb sollte sich jeder Anlagenbetreiber einen geeigneten Versicherungsschutz beschaffen, damit die Fotovoltaikinvestition für die Zukunft nachhaltig gesichert bleibt.

Bedingungen

Die Fotovoltaikversicherung basiert auf den Allgemeine Bedingungen zu Elektronikversicherung (ABE) welche die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden. Besondere Vereinbarungen, Besondere Bedingungen und Klauseln spezifizieren den Versicherungsschutz für Fotovoltaikanlagen.

Versicherungsschutz

Die Fotovoltaikversicherung nach ABE ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Dies bedeutet, dass letztendlich alles versichert ist, was nicht durch die Bedingungen ausgeschlossen ist. Daher ist es von Wichtigkeit, zu wissen, welche Schäden nicht versichert sind. Keine Entschädigung wird geleistet, bei Schäden

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten;
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten;
  • durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand;
  • durch Innere Unruhen;
  • durch Erdbeben;
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
  • durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung;
  • durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste;
  • der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war;
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.

Im Umkehrschluss sind demnach versichert, Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Kurzschluss, Überspannung, Induktion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sabotage, Vandalismus
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Naturereignisse wie z.B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
  • Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler
  • Höhere Gewalt

Das Wort “insbesondere” ist zu beachten! Die vorab genannte Liste der versicherten Gefahren ist nicht abschließend, da auch weitere Sachschäden versichert sind, insoweit sie keine Zuordnung zu den “nicht versicherten Schäden” finden.

Versicherte Sachen

Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Bestandteile der Fotovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb erforderlich sind. Dies sind in der Regel

  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Hausverteilerkästen
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset
  • Solarmodule
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Wechselrichter
  • elektronische Leistungsanzeigetafeln

Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen der Fotovoltaikversicherung können Entschädigungen für

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erd-, Pflaster-, Stemm- u. Maurerarbeiten
  • Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht

sein. Welche Entschädigungshöhen vom Versicherer übernommen werden, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Eine gesonderte Beitragsberechnung erfolgt nicht.

Selbstbeteiligung

Nahezu alle Fotovoltaikversicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) in Höhe von 150 bis 500 EUR je Schadenfall.

Ausfallentschädigung

Kann die versicherte Fotovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom einspeisen, greift die vereinbarte Ertragsausfallversicherung. Diese ist bei Versicherungen für kleinere Anlagen direkt mit einkalkuliert und wird nicht gesondert mit einem Beitrag belegt.
Ab wann und in welcher Höhe eine Leistung gezahlt wird, regeln je nach Versicherungsgesellschaft die Besondere Bedingungen, Besondere Vereinbarungen oder Klauseln. Die gängigste Regelung ist die Karenzzeit (Wartezeit), welche die Selbstbeteiligung ersetzt. Diese besagt, dass z. B. nach dem zweiten oder dritten Tag des Anlagenausfalles eine Ausfallentschädigung gezahlt wird. Die Höhe der Tages-Ausfallentschädigung orientiert sich bei einer Vielzahl von Fotovoltaikversicherungen, an der Anlagenleistung (kWp) und der Jahreszeit des Ausfalles.

Basis der Prämienberechnung

Die Prämienberechnung erfolgt, je nach Anbieter der Fotovoltaikversicherung, auf Basis des Fotovoltaikanlagen-Kaufpreises ohne Rabatte (zzgl. Montagekosten, einschließlich Frachtkosten und Zöllen), dem Installationsort, der kWp-Leistung (Kilowatt-Peak) und der Nutzungsart des Gebäudes und Grundstückes.

Antragstellung

Bei Antragstellung ist zu beachten, dass die Fotovoltaikversicherer unterschiedliche Anforderungen haben. Folgend sind einige dieser Anforderungen aufgeführt:

  • nur mit Zuschlag oder nicht versicherbar sind Flachdachanlagen unter 3 m Höhe
  • Einschränkung, Ausschluss oder höherer Selbstbehalt, wenn der Wechselrichter nicht mit einem Überspannungsschutz (Varistoren) ausgestattet sind.
  • nicht versicherbar, Ausschluss Feuerrisiko oder nur mit Prämienzuschlag sind Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben.
  • nicht versicherbar oder nur mit Einschränkung des Versicherungsschutzes, sind selbst montierte Fotovoltaikanlagen.
  • Anlagen, die nicht nach VDE errichtet sind, sind nicht versicherbar.
  • Selbst- oder teilweise selbst montierte Anlagen sind nur mit einer erhöhten Selbstbeteiligung zu beantragen
  • etc.

Diese Aufzählung soll lediglich einen kurzen Einblick geben, was der Antragsteller einer Fotovoltaikversicherung beachten muss. Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass der Versicherungsschutz teilweise oder auch ganz gefährdet ist. Im Zweifelsfall ist der Kontakt mit dem Hersteller oder Errichter Ihrer Fotovoltaikanlage anzuraten, da dieser die technischen Details auf Anhieb nennen kann.

Weitere Informationsquellen zur Fotovoltaikversicherung:
www.rosa-photovoltaik.de (Infos, Vergleich, Tarifrechner u. Onlineantrag)

Fotovoltaik-Versicherung Blog (Alles rund um die Versicherung von Fotovoltaikanlagen)

Allgemeine Informationen zur Fotovoltaikversicherung

Datum der letzten Änderung: 11.09.2020


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