Versicherung - Definition und Erklärung Gliedertaxe

Ist der privaten Unfallversicherung zuzuordnen.

Die Gliedertaxe beziffert den jeweils zu berücksichtigenden Invaliditätsgrad aufgrund eines vollständigen Verlustes oder einer vollständigen Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen im Rahmen der Privaten Unfallversicherung.

Für einige Berufsgruppen werden oftmals verbesserte Gliedertaxen angeboten.

Datum der letzten Änderung: 07.02.2006

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