Versicherung - Definition und Erklärung Halter

Juristisch gesehen ist der Halter eines Kraftfahrzeuges, die Person, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehält.

Siehe auch Fahrzeughalter

Datum der letzten Änderung: 15.03.2006

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