Juristisch gesehen ist der Halter eines Kraftfahrzeuges, die Person, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehält.
Siehe auch Fahrzeughalter
Datum der letzten Änderung: 15.03.2006
Juristisch gesehen ist der Halter eines Kraftfahrzeuges, die Person, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehält.
Siehe auch Fahrzeughalter
Datum der letzten Änderung: 15.03.2006