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Invalidität

Einzuordnen in der privaten Unfallversicherung und definiert sich als dauernde Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit. Der Grad der Invalidität wird anhand der Gliedertaxe oder durch ärztliches Gutachten nach Abschluss des Heilverfahrens ermittelt. Nach dem Grad der Invalidität und der Höhe der Invaliditätssumme richtet sich die Höhe der auszuzahlenden Invaliditätsleistung des Versicherungsunternehmens.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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