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Invaliditätssumme

Die Invaliditätssumme ist der Betrag einer Geldleistung, den die Versicherungsgesellschaft, gemäß des geschlossenen Versicherungsvertrages zur Privaten Unfallversicherung, als Invaliditätsleistung zu zahlen hat. Die Private Unfallversicherung ist ohne Invaliditätsleistung nicht abzuschließen.

Die Leistungshöhe richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme sowie dem Grad der Invalidität. Mit welchem Grad der Invalidität zu rechnen ist, kann der Gliedertaxe entnommen werden.

Die Versicherungsleistung im Invaliditätsfall kann durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel, in Äbhängigkeit zum Invaliditätsgrad, erhöht werden. Weiterhin ist der Einschluss einer Dynamik zur laufenden Erhöhung der Invaliditätssumme möglich.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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