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KFZ-Versicherung-Geltungsbereich

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und die Kraftfahrt-Kaskoversicherung gelten für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft gehören; in der Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder Fahrzeuge im Ausland jedoch nicht in der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Mallorca-Police).

In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung des Geltungsbereiches mit dem Versicherer vereinbart werden.

Die Insassen-Unfallversicherung, welche separat abgeschlossen werden muss, gilt nur für Europa. Sie kann aber durch eine dementsprechende Vereinbarung erweitert werden.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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