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Kautionsversicherung

Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. Kautionsversicherungen sind für diverse Bereiche und in unterschiedlichen Formen zu erhalten. Die gängigsten Kautionversicherungen sind:

  • Bürgschaften zur Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB
  • Bürgschaft für Mängelansprüche
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Anzahlungsbürgschaften
  • Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen und Mitarbeiterbeteiligungen
  • Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Mietkaution für Gewerbeobjekte
  • IATA-Bürgschaften
  • Prozessbürgschaften
  • Zollbürgschaften

Der Vorteil von Bürgschaften liegt darin, dass diese den finanziellen Spielraum bei der Bank nicht weiter einschränken.

Datum der letzten Änderung: 10.01.2022


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