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Krankentagegeldversicherung

Um im Krankheitsfall Einkommensausfälle teilweise oder ganz auszugleichen, gibt es die Möglichkeit der privaten Zusatzversicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung.
Dabei ist der Bedarf je nach Status unterschiedlich. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind bis zur Aussteuerung in der Regel über das Krankengeld abgesichert. Allerdings leistet die GKV nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber lediglich 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V). Die Differenz kann durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ausgeglichen werden.

Die Notwendigkeit der Absicherung bei privat krankenversicherten Personen ist aber regelmäßig in voller Höhe des Nettoverdienstes gegeben. Grundsätzlich kann hier über die Karenzzeit der Beitrag variabel bestimmt werden. Es gilt aber grundsätzlich das Bereicherungsverbot, d.h. alle Leistungen im Krankheitsfall (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) dürfen zusammen mit dem Krankentagegeld nicht das monatliche Nettoeinkommen übersteigen.

Grundlage sind immer die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT09).

Datum der letzten Änderung: 01.12.2015


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