Versicherung - Definition und Erklärung Laufzeitrabatt

Der Laufzeitrabatt ist der Sparte der Sachversicherung zuzuordnen. Bindet sich der Versicherungsnehmer über einen längeren Zeitraum, welcher in der Regel fünf Jahre beträgt, an den Versicherungsvertrag, so erhält er den Laufzeitrabatt. Dieser Beträgt in der Regel 5% der Jahres-Nettoprämie.

Siehe auch Rabatt

Datum der letzten Änderung: 28.09.2007

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