Die Lebensversicherung gehört zu den Individualversicherungen in Form einer Personenversicherung. In der Lebensversicherung ist der Todesfall, der Erlebensfall zu einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch die schwere Krankheit, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren, je nach individueller Vereinbarung versichert. Unterschieden wird zwischen der kapiltalbildenden Lebensversicherung, welche den Todes- und Erlebensfall absichert, und der Risiko-Lebensversicherung, die lediglich den Todesfall absichert oder als Trägerversicherung für andere Versicherungen wie z.B. die Berufsunfähigkeits-Rentenversicherung fungiert.
Auch wenn die Steuerreform einige gravierende Einschnitte zur Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen vornahm, bleiben die Lebensversicherungsprodukte, nach wie vor, sozialpolitisch und volkswirtschaftlich der bedeutendste Versicherungszweig zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Gerade im Rahmen der Drei-Säulen-Theorie ergänzt sie die gesetzliche und die betriebliche Altersvorsorge.
Grundlegend kann man sagen, dass die Lebensversicherung folgende Risiken abdecken kann:
- Erlebensfallrisiko (Auszahlung an den Versicherungsnehmer)
- Todesfallrisiko (Auszahlung an die Bezugsberechtigt Person)
- Berufsunfähigkeitsrisiko (Zahlung einer monatlichen BU-Rente)
- Pflegerisiko (Zahlung einer monatlichen Pflegerente)
- Unfalltod (Zahlung einer zusätzlichen Unfall-Todesfallleistung)
Wie schon angedeutet, ist der Begriff Lebensversicherung als übergeordneter Begriff zu verstehen, der zahlreiche Versicherungsformen und auch Gestaltungsmöglichkeiten in sich vereint. So zählen zu den gängigsten Versicherungsformen der Lebensversicherung die
- Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall
- Fondsgebundene Lebensversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall
- Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Risikoversicherung für verbunden Leben
Datum der letzten Änderung: 01.10.2007