Versicherung - Definition und Erklärung Personenschaden

Der Personenschaden ist ein versicherter Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Er definiert sich als ersatzpflichtiger Schaden, der die Verletzung, die Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen zur Folge hat.

Datum der letzten Änderung: 07.03.2006

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