Versicherung - Definition und Erklärung Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist der Betrag, der vom Lebensversicherer bei vorzeitiger Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung (Rückkauf) eines bestehenden Lebensversicherungsvertrages an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Datum der letzten Änderung: 25.09.2007

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