Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragenAnbieter Erstinformation

Stehlgutliste

Nach einem Einbruchdiebstahl muss der Versicherungsnehmer unverzüglich eine Stehlgutliste anfertigen und diese der Polizei und dem Hausratversicherer zur Verfügung stellen. Verzögert der Versicherungsnehmer das Erstellen einer Stehlgutliste, so kann der Versicherer sich auf Leistungsfreiheit berufen, da dadurch der Fahndungserfolg der Polizei gemindert wird und der Versicherungsnehmer zudem die Möglichkeit hat, die Schadenhöhe in seinem Interesse zu manipulieren. Wir die Stehlgutliste unverzüglich eingereicht und es kommen Änderungen zum Vorschein, so muss die Stehlgutliste zeitgleich der Polizei und dem Versicherer zugestellt werden. Wichtig ist zudem, dass die Stehlgutliste für die Polizei und den Versicherer identisch ist.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: S