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Sturmschäden

Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde). Den Nachweis über die Sturmstärke hat der Versicherungsnehmer zu erbringen. Dieser ist in der Regel über das zuständige Wetteramt der betroffenen Region zu erhalten. Sind beim Wetteramt keine Aufzeichnungen vorhanden, genügen folgende vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweise:

  1. das die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder
  2. der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann.

Versichert sind nur Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen zurückzuführen sind oder dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Weiterhin gilt als versichert, die Folge eines Sturmschadens an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden.

Die Sturmversicherung ist ein Bestandteil folgender Versicherungen (wenn vereinbart):

Auch Schäden durch Hagel werden durch die Sturmversicherung abgedeckt, es sei denn, es handelt sich um eine eigenständige Sturmversicherung.

Vom Versicherungsschutz gegen Sturm sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen, solche Schäden, die durch Lawinen, Schneedruck oder Sturmflut entstanden sind. Gleiches gilt für das Eindringen von Regen, Schnee, Hagel oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Außentüren, Fenster oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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