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Subsidiärdeckung

Andere Versicherungsverträge die gleiche Risiken abdecken haben Vorrang. Nur dann, wenn aus anderweitigen Verträgen keine Leistung erbracht wird, setzt die vereinbarte Leistung aus dem Vertrag mit der vereinbarten Subsidiärdeckung ein.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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