Versicherung - Definition und Erklärung Unfall-Rente

Die Unfall-Rente ist eine ratierliche Rentenzahlungen aufgrund eines Unfalls. Im Gegensatz zu einer einmaligen Kapitalzahlung wird die Unfall-Rente in regelmäßig wiederkehrenden Geldleistungen gezahlt. Die Zahlungen werden je nach Vertragsgestaltung zeitlich begrenzt oder auf Lebenszeit geleistet.

Datum der letzten Änderung: 23.08.2007

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