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Unfall

Im Rahmen der Unfallversicherung wir ein Unfall wie folgt definiert:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Zudem gibt es noch einige, von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängige, Leistungserweiterungen zur Definition eines Unfall. In jedem Fall sollten Sie sich durch einen Fachmann (Versicherungsmakler, Mehrfachagent o. ä.) beraten lassen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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