Versicherung - Definition und Erklärung Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liet vor, wenn ein Schaden am Vermögen einer Person entstanden ist. Es wird zwischen zwei Arten von Vermögensschäden unterschieden:


Ein Vermögensschaden, der als Folge eines Personenschadens oder Sachschadens eingetreten ist.
Vermögensschaden, der unabhängig von einem Personenschaden oder Sachschaden eingetreten ist.

Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist in der Privat-Haftpflichtversicherung und der Betriebs-Haftpflichtversicherung gängig. Für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte u. Notare) ist eine Vermögensschadenversicherung zwingend erforderlich.

Datum der letzten Änderung: 24.09.2007

Begriffe aus dem Index: V

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