Versicherung - Definition und Erklärung Versicherungsombudsmann

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige, für Verbraucher kostenfrei arbeitende, Schlichtungsstelle. Immer dann wenn Meinungsverschiedenheiten oder Probleme mit Versicherungsgesellschaften vorliegen, kann der Versicherungsnehmer diese Anlaufstelle nutzen. Der Ombudsmann überprüft neutral und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherungsunternehmens.

Mehr erfahren Sie unter www.versicherungsombudsmann.de

Datum der letzten Änderung: 07.03.2006

Begriffe aus dem Index: V

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