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Vorsatz

Wer eine Tat wissentlich und willentlich ausführt und die möglichen Folgen in kauf nimmt (billigt), handelt vorsätzlich. Vorsatz ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Siehe auch Grobe Fahrlässigkeit

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: V