Versicherung - Definition und Erklärung Wildschaden

Der KFZ-Teilkaskoversicherung zuzuordnen. Ein Wildschaden liegt vor, wenn das in Bewegung befindliche versicherte Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zählen folgende Tiere zum Haarwild:

Siehe auch KFZ-Teilkaskoversicherung

Datum der letzten Änderung: 11.09.2007

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