Überschussbeteiligung
Unter Überschussbeteiligung versteht man die vorgesehene Beteiligung der Versicherungsnehmer am Überschuss eines Versicherers. Formen der Überschussbeteiligung sind z. B. Erlebensfallbonus, Sofortüberschuss, Todesfallbonus und die verzinsliche Ansammlung.
Datum der letzten Änderung: 17.04.2026