Versicherungslexikon

Materieller Beginn

Als Materieller Beginn wird der Beginn des Versicherungsschutzes bezeichnet. Zum Zeitpunkt des materiellen Beginns trägt der Versicherer das vereinbarte Risiko (Leistungspflicht).


Siehe auch Formeller Beginn


Datum der letzten Änderung: 02.04.2026

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