Versicherungslexikon

KFZ-Versicherung-Geltungsbereich

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und die Kraftfahrt-Kaskoversicherung gelten für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum /Geltungsbereich/ des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft gehören; in der Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder Fahrzeuge im Ausland jedoch nicht in der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Mallorca-Police).


In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung des Geltungsbereiches mit dem Versicherer vereinbart werden.


Die Insassen-Unfallversicherung, welche separat abgeschlossen werden muss, gilt nur für Europa. Sie kann aber durch eine dementsprechende Vereinbarung erweitert werden.


Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

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