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Leitungswasser

Gemäß den Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2003) versteht man unter Leitungswasser, Wasser welches bestimmungswidrig aus dem geschlossenen Rohrleitungssystem austritt. Das sind:

Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen erstreckt sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser nicht auf Schäden durch:

Nicht versichert sind Schäden am Inhalt eines Aquariums (Fische, Pflanzen etc.) entstanden sind, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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