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Leistungsfreiheit

Bei Gegebenheit bestimmter Umstände kann sich das Versicherungsunternehmen der Pflicht zur Leistungserbringung im versicherten Schadensfall verwehren. Die Leistungsfreiheit der Versicherer ist begründet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft.

  • Verletzung oder Nichterfüllung der Anzeigepflichten
  • Verletzung oder Nichterfüllung der Obliegenheiten
  • Schuldhafte oder absichtliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles
  • Verkauf/Veräußerung der versicherten Sache
  • Nichtzahlung von Erstbeitrag bzw. Folgebeiträgen

    Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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