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Sublimit

Als Sublimit bezeihnet man eine innerhalb des Versicherungsvertrages abweichende Obergrenze einer Deckungsumme.
So könnte z. B. in der Privat-Haftpflichtversicherung die Versicherungssumme für Sachschäden bis 10 Mio. EUR versichert sein, aber die mitversicherten Mietsachschäden nur bis zu einem Sublimit von 100.000 EUR.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: S