Versicherungslexikon

Totalschaden

Ein Totalschaden ist der Sachversicherung zuzuordnen. Als Totalschaden bezeichnet man solche Schäden, die wirtschaftlich gesehen nicht mehr behoben werden können. Die höchste Anzahl von Totalschäden hat die Kraftfahrtversicherung zu verzeichnen. In dieser wird zwischen den folgenden Arten von Totalschäden unterschieden:


Technischer Totalschaden Wirtschaftlicher Totalschaden


Datum der letzten Änderung: 04.04.2026

Begriffe aus dem Index: T