Totalschaden
Ein Totalschaden ist der Sachversicherung zuzuordnen. Als Totalschaden bezeichnet man solche Schäden, die wirtschaftlich gesehen nicht mehr behoben werden können. Die höchste Anzahl von Totalschäden hat die Kraftfahrtversicherung zu verzeichnen. In dieser wird zwischen den folgenden Arten von Totalschäden unterschieden:
Technischer Totalschaden Wirtschaftlicher Totalschaden
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026
Begriffe aus dem Index: T
- Tarifbeitrag
- Tarifbestimmungen
- Tarifvergleich
- Tarifzone
- Technischer Beginn
- Technischer Totalschaden
- Telematik Tarif
- Termfix-Versicherung
- Textform
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Tierhalter
- Tierversicherung
- Tod des Versicherten
- Todesfallleistung
- Todesfallversicherung
- Totalschaden
- Typentarif
- Typklassen
- Typschlüssel
- Typschlüsselnummer
- Täuschung