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Wirtschaftlicher Totalschaden

Bei Versicherungen redet man dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn der Versicherungswert, je nach vertraglicher Vereinbarung den Zeitwert, Neuwert oder Gemeiner Wert, erreicht bzw. übersteigt. Gründe für einen wirtschaftlichen Totalschaden können sein

  • Verlust der versicherten Sache ohne Aussicht auf Wiederbeschaffung
  • vollständige Zerstörung der versicherten Sache
  • Beschädigung der versicherten Sache, deren Reparaturkosten den eigentlichen Wert der versicherten Sache übersteigt

Im Rahmen der Kraftfahrversicherung liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die veranschlagten Kosten der Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden wird aber auch dann geredet, wenn die Kosten der Reparatur, die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.

siehe auch Totalschaden und Technischer Totalschaden

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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