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Deckung

Eine Deckung kommt zustande, wenn das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer den beantragten Versicherungsschutz in Form einer vorläufigen Deckungszusage und/oder mit Übermittlung eines Versicherungsscheines bestätigt bzw. dokumentiert.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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