Versicherungslexikon

Deckung

Eine Deckung kommt zustande, wenn das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer den beantragten Versicherungsschutz in Form einer vorläufigen Deckungszusage und/oder mit Übermittlung eines Versicherungsscheines bestätigt bzw. dokumentiert.


Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

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