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Direktversicherung

Als Direktversicherung wird jede Versicherung bezeichnet, bei der der Arbeitgeber Beitragszahler und Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer versicherte Person ist. Zudem ist das Bezugsrecht im Todes- und Erlebensfall auf den Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen ausgerichtet.

Die Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmer in weitem Sinn des Wortes anwendbar. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (§ 17 BetrAVG) schließt ausdrücklich auch Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, aber für ein Unternehmen tätig sind, in die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen des Gesetzes ein.

Direktversicherungen können von jedem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer von Personengesellschaften, Selbständigen und freiberuflich Tätigen.

Personengesellschaften (Inhaber, Unternehmer, Mitinhaber) selbst, können Direktversicherungen nicht abschließen. Für eigentümernahe Arbeitnehmer, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, Arbeitnehmer-Ehegatten von Personengesellschaftern, sind insbesondere bezüglich der gesetzlichen Insolvenzsicherung und der steuerlichen Anerkennung Einschränkungen zu beachten.

Die standard Direktversicherung und die Vorteile für den Arbeitnehmer:

Die neue Direktversicherung mindert den Nettoaufwand durch die Steuerfreiheit der Beiträge im zulässigen Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG.

  • Versicherungsschutz von Beginn an
  • Überschussbeteiligung erhält Kaufkraft der Versorgungszusage
  • Sicherheit der Versorgungsleistungen durch Lebensversicherungslösung
  • Sicherheit der unverfallbaren Ansprüche durch Mitgabe der Lebensversicherung
  • Pauschalbesteuerung der Beiträge bzw. Steuerfreistellung der Beiträge gem. § 3 Nr. 63 EStG
  • steuerfreier Zufluss aller Kapitalleistungen aus der Versicherung
    (gilt nur für pauschal besteuerte Direktversicherungen)
    (sofern nicht die Kapitalertragsteuer in der Lebensversicherung anfällt)
  • günstige Ertragsanteilbesteuerung aller Rentenleistungen aus der Versicherung
    (gilt nur für pauschal besteuerte Direktversicherungen)
  • Flexibilität bei Arbeitsplatzwechsel
  • Möglichkeit der Gehaltsumwandlung über Direktversicherung.

Die standard Direktversicherung und die Vorteile für den Arbeitgeber:

  • kein Verwaltungsaufwand;
  • auf Wunsch überschaubare Finanzierung durch gleich bleibende Beiträge, die bei einer Altzusage vor 2005 zusammen mit der Pauschalbesteuerung abzugsfähig sind
  • keine Aktivierungspflicht aus der Versicherung
  • volle Auslagerung aller betriebsfremden Versicherungsrisiken
    (Tod, lebenslanger Rentenbezug, Invalidität, Kapitalanlage)
  • keine Zusatzkosten, insbesondere keine Sozialabgaben auf Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze und keine Kosten für die Insolvenzsicherung
  • keine Folgelasten, insbesondere keine Belastungen für unverfallbare Anwartschaften, keine Pflicht zur Anpassungsprüfung für laufende Leistungen
  • geringer Liquiditätsentzug aufgrund der Möglichkeit der Abtretung oder Beleihung
    (es kann dann eine Insolvenzsicherung erforderlich werden).

    Datum der letzten Änderung: 11.09.2020


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