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Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl und die dazugehörigen Gefahren Vandalismus und Raub sind ein Bestandteil der Hausratversicherung.

Im Rahmen der Hausratversicherung (VHB 2003) wird der Einbruchdiebstahl wie folgt definiert:

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt (entwendet),


Begriffe aus dem Index: E