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Entschädigungsleistung

Die vertraglich zugesicherte Leistung im Schadensfall ist die Entschädigungsleistung. Die Entschädigungsleistung wird durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und durch die Höhe des versicherten Schadens begrenzt.

Entschädigungsleistungen können vonseiten der Versicherungsgesellschaft auch reduziert werden (z. B. bei einer Unterversicherung). Je nach Versicherungssparte können Entschädigungsleistungen auch in Form von Naturalersatz geleistet werden, was jedoch recht selten vorkommt.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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