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Erhöhungsoption

Die Erhöhungsoption erlaubt es, dass nach Eintritt bestimmter Ereignisse (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Gründung einer selbstständigen Existenz) der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Diese Option ist überwiegend in Rahmen der Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Krankenvollversicherung wiederzufinden. Ob eine Erhöhungsoption vereinbart wird, liegt im Ermessen der Versicherungsgesellschaft.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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