Einwirkungsschaden
Der Einwirkungsschaden ist den Sachversicherungen (z. B. Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung) zuzuordnen. Er ist ein Schaden, der aufgrund einer direkten oder unmittelbaren Einwirkung der versicherten Gefahr entsteht.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026
Begriffe aus dem Index: E
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