Erstbesitzerrabatt
Auch der Erstbesitzerrabatt ist der KFZ-Versicherung zuzuordnen. Wird das Kraftfahrzeug als Ersbesitzer erworben, wird von der Kraftfahrtversicherung ein Erstbesitzerrabatt gewährt.
Werden bei Antragstellung falsche Angaben gemacht oder werden während der Vertragslaufzeit die Änderungen vom Versicherungsnehmer nicht angezeigt, so kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen und/oder den Versicherungsbeitrag erhöhen.
Weitere Rabatte zur Kraftfahrtversicherung:
Garagenrabatt Beamtenrabatt Einzelfahrerrabatt Frauenrabatt Fahrzeugalterrabatt Berufsgruppenrabatt * Wenigfahrerrabatt
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026
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