Versicherungslexikon

Gemeiner Wert

Begriff aus der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.


Gemeiner Wert in der Hausratversicherung (VHB 2003): Wenn in dem versicherten Haushalt Sachen für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, so ist der Versicherungswert der erzielbare Verkaufspreis.


Siehe auch: Wiederbeschaffungswert


Datum der letzten Änderung: 02.04.2026

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