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Gesundheitsprüfung

Der Versicherer verlangt im Allgemeinen zu folgenden Versicherungen eine Gesundheitsprüfung:

Die Gesundheitsprüfung erfolgt erstmals über den Versicherungsantrag in Form von Gesundheitsfragen. Anhand dieser beurteilt der Versicherer das zu tragende Risiko. Zu beachten ist, dass schon im Antrag eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht vereinbart wird. Im Falle einer nicht eindeutigen Risikobewertung kann der Versicherer den im Antrag angegeben Arzt, das Krankenhaus oder den Vorversicherer, über den Gesundheitszustand befragen. Der Versicherer kann aufgrund der erhaltenen Erkenntnisse den Antrag ablehnen, mehr Beitrag verlangen oder Leistungen ausschließen. Eine Kombination aus Mehrbeitrag und Ausschluss ist auch möglich. Solche Abweichungen vom Antrag muss der Versicherungsnehmer schriftlich bestätigen, ansonsten kommt kein Versicherungsvertrag zustande.

Je nach Absicherungshöhe ist die ärztliche Untersuchung oder die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes Pflicht.

Grundsätzlich müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Siehe hierzu auch unter Vorvertragliche Anzeigepflicht!

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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